
UNSERE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN(AGB’S)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Mit dem erscheinen dieser Preisliste sind alle vorherigen Preislisten, Angebote und Kataloge ungültig. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen. Mit der Erteilung eines Auftrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Etwaigen entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Vertragsabschluss, Preis
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ergeben sich unsere Preise aus der am Liefertag geltenden Preisliste zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Salzburg.
3. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Unsere Rechnungen sind innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Neukunden behalten wir uns vor per Vorkasse zu versenden. Die Annahme von Schecks und Wechseln lehnen wir generell ab.
Bei Überschreitung von Zahlungsterminen sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweißt.
Treten beim Käufer wesentliche Vermögensverschlechterungen ein, oder werden uns schlechtere Vermögensverhältnisse bekannt, so werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Wir sind – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer nicht binnen 7 Tagen nach entsprechender Anforderung den Kaufpreis vorleistet oder Sicherheit für ihn bietet. Der Käufer darf nur mit unstreitig und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
4. Lieferung, Gefahrübergang, Mautgebühren, Nachlieferungen
Liefertermine und –fristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Lieferung erfolgt per Spedition, Post oder Paketdienst. Die Wahl der Versandart wird durch uns getroffen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sollte die Ware
bei der Erstanlieferung, aus welchen Gründen auch immer, nicht zugestellte werden können und
eine Zweitanlieferung erforderlich wird, geht diese zu Lasten des Empfängers.
Generell werden alle Sendungen unter Berücksichtigung der Kosten für Fracht & Verpackung – für Pakete bis 10 kg Netto/€ 12,–/Paket, bis 20 kg Netto/€ 20,–/Paket und bis 31,5 kg Netto/€ 25,–/Paket, sowie Paletten bis 50 kg Netto/€ 60,– versendet. Ab einem Nettowarenwert von € 750,– liefern wir in alle österreichischen Hauptstädte FREI HAUS. Lieferungen in alle anderen Orte in Österreich und umliegenden EU-Ländern sind FREI HAUS ab € 1.000,–.
Mautgebühren bzw. Energie- & Treibstoffzuschlag werden bei allen Lieferungen, auch oberhalb der Frachtfreigrenze, fällig. Diese beträgt bei Paketversand Netto/€ 0,25 pro Paket und bei Versand per Spedition Netto/€ 2,50 pro Palette. Die Mautgebühr bzw. der Energie- & Treibstoffzuschlag werden immer separat ausgewiesen.
Die zur Lieferung verwendeten Paletten werden bei allen Lieferungen auch oberhalb der Frachtfreigrenze verrechnet – Europalette 80 x 120 cm und Industriepalette 100 x 120 cm Netto/€ 20,–/Palette, Palette 60 x 80 cm Netto/€ 10,–/Palette, sowie für die Kunststoff-zwischenlagen Netto/€ 7,–/Stück. Paletten-Tausch bzw. Retournierung NUR direkt bei uns am Lager möglich – kein Tausch mehr über die Spedition.
Einrichtungsgegenstände, sowie komplette Ladeneinrichtungen werden immer zu Lasten des Käufers versendet.
Artikel die zum bestellten Zeitraum nicht lieferbar sind, werden auf Kosten des Käufers automatisch nachgeliefert.
Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und von uns nicht zu vertretenden Umständen ( z. B. Krieg, Blockade, Feuer, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Mangel an Roh- / Hilfsstoffen, Energie-/Wasserversorgungsschwierigkeiten und behördlichen Eingriffen) – auch wenn sie beim Vorlieferanten auftreten – über die wir dem Kunden – soweit möglich – Nachricht geben werden, sind wir berechtigt, die Lieferfrist in angemessenem Umfang zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer hierdurch keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer kann bei Teillieferungen vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist. Im Fall von Miss- oder Minderernten bei der für unsere Erzeugnisse bestimmten Rohware sind wir berechtigt, die vereinbarten Liefermengen in dem Verhältnis zu kürzen, in dem die tatsächlichen Rohwarenlieferungen zu den geplanten Rohwarenmengen stehen.
Bei Überschreiten verbindlicher Liefertermine oder –fristen durch uns, ist der Käufer – außer bei Fixgeschäften – erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von wenigstens drei Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Ersatz des Verzugsschadens bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, ansonsten beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren typischen Schaden.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht am Lagerort mit Verladung auf ein eigenes oder fremdes Transportmittel unserer Wahl über.
5. Leihgut
Leihgut bleibt unser Eigentum. Erfolgt die Rückgabe nicht binnen sechs Monaten nach Lieferung, sind wir berechtigt, eine spätere Rücknahme abzulehnen und stattdessen Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt bei Beschädigung oder Verlust von Leihgut.
6. Gewährleistung, Mängelrügen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich beim Empfang zu untersuchen, etwaige Verluste und Beschädigungen beim Transportunternehmen anzumelden, sich bescheinigen zu lassen und uns die Bescheinigung unverzüglich zuzusenden. Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware – bei versteckten Mängeln nach Schadensfeststellung – schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist der Eingang der Mängelrüge bei uns Termine vor Ort, nach Absprache. Weist uns der Käufer einen Mangel an den von uns gelieferten Waren nach, sind wir nur zu Ersatzlieferung Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verpflichtet. Lehnen wir die Ersatzlieferung ab oder schlägt diese fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, wenn eine andere als die vertraglich vereinbarte Ware geliefert worden ist.
7. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
Bis zur Erfüllung sämtlicher uns jetzt oder künftig zustehender Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, auch der jeweiligen Saldoforderungen aus einem etwaigen uneigentlichen oder echten Kontokorrent, bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Händler, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Verkehrswert der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so überträgt er uns schon jetzt seinen Miteigentumsanteil nach Maßgabe des Brutto-Rechnungswertes der eingesetzten Vorbehaltsware. Die neuen Sachen werden vom Käufer für uns unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt. Der Käufer ist zur Weiterverarbeitung der gelieferten oder der aus der Verarbeitung entstehenden Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes berechtigt:
Der Käufer tritt hiermit bereits alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware entstehen. Im Fall der Veräußerung oder sonstigen Verbindung mit Sachen, an denen Rechte Dritter bestehen, wird nur der dem Brutto-Rechnungsbetrag entsprechende Teilbetrag an uns abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 7 Absatz 1.
Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Käufer ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfalls des Käufers können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Unter den gleichen Vorraussetzungen sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen und die Vorbehaltsware sofort abzuholen und zu diesem Zweck ungehindert die Geschäfts- und Lagerräume des Käufers zu betreten, sowie nach unserer Wahl zu verwerten. Weitergehende Rechte unsererseits werden durch die Inbesitznahme der Vorbehaltsware nicht berührt. Der Käufer hat uns vor Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benachrichtigen. Die zu Abwehr der Eingriffe Dritter entstandenen Kosten sind uns vom Käufer zu erstatten. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe übersteigender Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Delikt – außer für zugesicherte Eigenschaften – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern eine wesentliche Vertragspflicht von uns fahrlässig verletzt, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen vorrausehbaren Schaden begrenzt. Nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir – sofern wir Händler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind und als solcher zu haften haben – gegenüber Benutzern und Verbrauchern, die Haftung gegenüber Herstellern wird ausgeschlossen.
9. Angebot
Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro Netto ohne Mehrwertsteuer. Im Fall höherer
Gewalt sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer Schadensersatz-
ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen kann.
10. Waren Retourlieferungen
Retourlieferungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung, im bei sein der Originalrechnung, sowie in einem einwandfreien Zustand (z.B. ganze Verpackungseinheiten, ordentliches MHD, ordentliche Verpackung etc.) und einer Manipulationsgebühr von 15 % vom Warenwert bearbeitet.
11. Sonstiges
Alle angegebenen Maße und Gewichte sind ca. Maße bzw. Gewichte. Toleranzen in Form, Farbe und Verpackung sind möglich. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Salzburg, Gerichtsstand ist Salzburg.
Adelheid Hasenauer
Rudolf-Bieblstrasse 36
A-5020 Salzburg
AUSTRIA
E-mail: ch.hasenauer@aon.at
Tel.: +43/(0)650/7778111
www.vajasaustria.at
ATU 54007300
Bankverbindungen
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